Ablauf und Kosten

  1. Verordnung vom Arzt:
    Sie benötigen eine Heilmittelverordnung (Ergotherapie im Hausbesuch) – ausgestellt z. B. vom Hausarzt, Neurologen oder Facharzt.
  2. Terminvereinbarung:
    Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail – ich melde mich zeitnah zurück.
  3. Erstgespräch & Hausbesuch:
    Beim ersten Termin lernen wir uns kennen, ich führe eine ausführliche Befundaufnahme durch und plane die Therapie individuell.

Mit privater Krankenversicherung können Sie mobile Ergotherapie in der Regel über Ihre Versicherung abrechnen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) für ergotherapeutische Behandlungen nach der Heilmittelrichtlinie.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der aktuell gültigen Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). In den meisten Fällen übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten ganz oder teilweise. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, welche Leistungen übernommen werden und ob ggf. ein Kostenvoranschlag notwendig ist.

Wichtig: Jede Versicherung hat unterschiedliche Erstattungsrichtlinien – ich empfehle daher, sich vorab bei Ihrer Kasse zu informieren.

Auch Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) können in der Regel eine Erstattung der ergotherapeutischen Leistungen erhalten. Die Beihilfe orientiert sich ebenfalls an der GebüTh, kann jedoch abweichende Höchstsätze festlegen. Die Höhe der Erstattung hängt vom jeweiligen Bundesland und den individuellen Beihilfevorschriften ab.

Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Beihilfestelle, welche Leistungen übernommen werden und ob ggf. zusätzliche Unterlagen (z. B. ärztliche Verordnung oder Kostenvoranschlag) erforderlich sind.

Sie möchten meine Leistungen ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen? Auch das ist möglich – präventiv, beratend, fördernd. Die Kosten richten sich nach Dauer, Art der Therapie sowie dem Ort des Einsatzes.

Heilmittelverordnung der Ergotherapie für private Patienten vom Arzt ausgestellt

Mit Verordnung vom Arzt: gezielte Therapie mit teilweiser oder ganzer Kostenübernahme

Ohne Verordnung: Individuelle Unterstützung zur Förderung, Prävention & Beratung – keine Kostenübernahme.

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